Liebe Mieter*innen des Klosterhofes,
wir freuen uns, dass Sie sich für ein Zimmer in diesem schönen und geschichtsträchtigen Objekt entschieden haben. Um Ihnen Ihre Zeit im Klosterhof in Tübingen so schön wie möglich zu machen, haben wir auf dieser Seite alle für Sie relevanten Informationen zusammengestellt.
Wenn Sie uns einen Schaden, die Änderung Ihrer Bankverbindung, Ihren Wunsch zur Untervermietung Ihres Zimmers oder anderes melden wollen, dann können Sie dies gerne über unser Mieterkontaktformular tun.
In Notfällen erreichen Sie uns auch jederzeit unter der Nummer 0155-60246674
FAQ Klosterhof Tübingen
Bitte um Rückruf
Sie konnten uns telefonisch nicht erreichen, dann teilen Sie uns Ihre Bitte um einen Rückruf gerne über unser Kontaktformular mit. Wir rufen Sie so bald wie möglich zurück.
Duschablauf ist verstopft
Ist der Ablauf Ihrer Dusche ist verstopft, dann bitten wir Sie, keinesfalls die Schrauben des Ablaufs zu lösen. Hierdurch kommt es fast immer zu einem Wasserschaden, dessen Trocknung kostspielig ist und oft Monate dauert.
Bitte versuchen Sie selbst, mit einem Pömpel den Abfluss von Fremdkörpern, wie z. B. Haaren zu befreien. Gerne kommen aber auch wir bei Ihnen vorbei, um Ihnen dabei zu helfen. Bitte vereinbaren Sie hierfür einen Termin mit uns über unser Kontaktformular.
Elektrogerät ist defekt
Ein von den Eigentümern gestelltes Elektrogerät in Ihrer Wohnung oder im Waschraum ist defekt. Bitte nutzen Sie zur Meldung des Defektes unser Mieterkontaktformular.
Haftpflichtversicherung
Wir verlangen von allen unseren Mieter*innen, dass Sie eine Privathaftpflichtversicherung abschließen oder aufrechterhalten. Da Sie im Klosterhof in einem Objekt mit einer Schließanlage wohnen, empfehlen wir Ihnen dringend, sich bei Ihrer Haftpflichtversicherung danach zu erkundigen, ob auch ein Schlüsselverlust abgesichert ist. Schüler*innen, Auszubildende und Studierende sind meistens über ihre Eltern mitversichert. Nach Beendigung Ihres 25. Lebensjahres fallen Sie bei vielen Versicherungsunternehmen aus der Familienversicherung heraus- Wir raten wir Ihnen dringend dazu, sich diesbezüglich nach Ihrem 26. Geburtstag bei der Versicherung Ihrer Eltern zu erkundigen.
Mieterkontaktformular
Für uns ist es sehr hilfreich, wenn Sie Schäden, Fragen oder Probleme über unser Mieterkontaktformular melden, da wir dann automatisch Ihre Zimmernummer und für uns relevante Daten kennen.
Kündigung Ihres Mietvertrages
Wenn Sie Ihren Mietvertrag kündigen wollen, bitten wir Sie, folgende Punkte zu beachten:
Die Kündigung muss schriftlich erfolgen, das bedeutet, sie muss handschriftlich vom Mieter unterzeichnet sein. (Eine am Tablet oder Mobiltelefon geleistete Unterschrift ist leider nicht gültig.) Die Kündigung muss bis zum 3. Werktag eines Monats bei uns eingehen, damit sie den Mietvertrag zum Ende des übernächsten Monats beendet. Sollten wir mit Ihnen als Mieter und mit Ihrer WG in der Vergangenheit keine Probleme gehabt haben, kann es nach Rücksprache mit uns möglich sein, schon früher aus dem Mietvertrag herauszukommen.
Mülltrennung
Auch wenn das Einhalten der richtigen Mülltrennung eine Selbstverständlichkeit sein sollte, weisen wir explizit darauf hin, dass Sie als Bewohner*in des Klosterhofes die Pflicht haben, sich an der ordnungsgemäßen Trennung Ihres Abfalls zu beteiligen. Beim Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Tübingen finden Sie alle hierfür notwendigen Informationen.
Nachmietersuche
Die Nachmietersuche sollten immer die Bewohner übernehmen, die in der Wohnung wohnen bleiben, da sie mit dem neuen Mitbewohner zusammenwohnen müssen. Bitte wenden Sie sich vor der Nachmietersuche an uns, damit wir gegebenenfalls den neuen Mietpreis abklären oder auch Fragen, die Sie haben, beantworten können. Wir behalten uns vor, selbst nach einem Nachmieter zu suchen.
Neue Bankverbindung
Sie möchten uns eine neue Bankverbindung melden, von der wir zukünftig Ihre Miete abbuchen sollen – bitte nutzen Sie hierfür unser Mieterkontaktformular, wir senden Ihnen dann zeitnah ein neues Formular zu. Wir bitten Sie, das neue SEPA-Lastschriftmandat mit Ihren neuen Daten zu versehen und vom Kontoinhaber eigenhändig unterschrieben im Original an uns zu senden.
Schaden melden
Sie haben einen verstopften Duschablauf, ein defektes Elektrogerät, eine gesprungene Glasscheibe oder irgendeinen anderen Schaden in Ihrer Wohnung oder wo anders im Klosterhof entdeckt – bitte nutzen Sie unser Mieterkontaktformular
Schlüssel in Wohnung vergessen
Sie haben Ihren Schlüssel in der Wohnung vergessen oder kommen aus einem anderen Grund nicht mehr in Ihre Wohnung. Gerne können Sie uns zwischen 09:00 Uhr uns 20:00 Uhr anrufen und wir versuchen, gemeinsam eine Lösung zu finden. Außerhalb dieser Uhrzeiten bitten wir Sie, sich an einen Schlüsselnotdienst zu wenden. Bitte beachten Sie, dass dieser Service selbst zu später Stunde oder am Wochenende maximal 200,00 € kosten sollte. Verlangt jemand von Ihnen einen höheren Betrag, empfehlen wir Ihnen, direkt die Polizei zu kontaktieren. Am besten erfragen Sie die Kosten schon vor der Beauftragung des Schlüsselnotdienstes.
Schlüssel verloren oder verbogen
Sie haben einen oder mehrere Ihrer Schlüssel verloren, verbogen oder zerbrochen, dann melden Sie sich bitte über das Mieterkontaktformular bei uns. Nach Abklärung des Sachverhaltes bekommen Sie von uns zeitnah Ersatz. Den Ersatz müssen Sie selbst zahlen. Wenn Sie einen Wohnungsschlüssel verloren haben, müssen wir den Schließzylinder für Ihre Wohnung tauschen inklusive aller dazugehörigen Schlüssel. Je nach Größe der WG fallen hier Kosten in Höhe von bis zu 500,00 Euro an. Deshalb raten wir Ihnen allen dazu darauf zu achten, dass Ihre Haftpflichtversicherung auch einen Schlüsselverlust abdeckt. Für kaputte Wohnungsschlüssel werden aktuell ca. 50,00 Euro fällig, für Briefkastenschlüssel ca. 15,00 Euro, für Zimmerschlüssel ca. 20,00 Euro.
Untervermietung Ihres WG-Zimmers
Wenn Sie beabsichtigen, für ein Semester ins Ausland zu gehen oder im Rahmen eines Praktikums Tübingen für einen längeren Zeitraum zu verlassen und in diesem Zeitraum Ihr Zimmer untervermieten möchten, müssen Sie uns dies melden und um unsere Zustimmung bitten. Wir sind jedoch gesetzlich nicht dazu verpflichtet, Ihnen diese zu erteilen. Sollten wir in der Vergangenheit ausschließlich gute Erfahrungen mit Ihnen gemacht haben, sind wir jedoch bereit, Ihnen eine Untervermietung Ihres Zimmers zu gestatten.
Wir bitten Sie, Ihre Mitbewohner*innen in die Untermietersuche miteinzubeziehen, da diese mit der Person zusammenwohnen werden. Zudem sollten Sie eine Kaution verlangen und darauf achten, dass die Person haftpflichtversichert ist.
Wohnsitzanmeldung
Alle Informationen zu Ihrer Wohnsitzanmeldung finden Sie hier: https://www.tuebingen.de/12998.html#/13014
Ihren Wohnsitz können Sie seit kurzem auch online anmelden, wenn Sie
einen deutschen Personalausweis oder eID-Karte mit
Online-Ausweisfunktion und die AusweisApp2 besitzen. Ist dies nicht der
Fall, können Sie unter dem oben befindlichen Link einen Termin beim
Bürgerbüro Stadtmitte, Lustnau oder Derendingen und in den
Verwaltungsstellen mehrerer Teilorte vereinbaren. (Bitte im Link ein wenig nach unten scrollen.)
Wohnungsgeberbestätigung
Die Wohnungsgeberbestätigung, die Sie für die Anmeldung Ihres Wohnsitzes
benötigen, bekommen Sie von uns bei der Wohnungsübergabe ausgehändigt.
Sollten Sie beabsichtigen, erst erheblich später einzuziehen, bitten wir Sie, uns dies vorab mitzuteilen. Dann erhalten Sie gleich bei der Wohnungsübergabe eine Wohnungsgeberbestätigung mit den Datum Ihres tatsächlichen Einzuges.
